OFC Satzung

Satzung HSV Fanclub Magdeburger Raute

 

Name: Magdeburger Raute
Sitz:    Volker Weiß
         Klopstockweg 50
         06484 Quedlinburg
        (Anschrift Vorsitzender)

Vereinszweck:                  Förderung der Fankultur und Unterstützung des Hamburger Sport-Vereins e.V. bei Heim und Auswärtsspielen, sowie sonstigen Veranstaltungen.

 

1. Mitgliedschaft:

-Mitglied kann jeder werden, der HSV Fan ist

- Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrags

-  Für Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein Erziehungsberechtigter

   unterzeichnen.

-Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in  den Fanclub sein Einverständnis zur Weitergabe seiner

 Daten an den Hamburger SV.

-Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand kann jederzeit

 außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.

-Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Club zu schaden. Dieses beinhaltet:

                                            -Verbreitung von extremistischer Gesinnung,

                                              Gewalt oder extremistischer Parolen

                                            -Vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung zu Gewalt

-Bei groben oder wiederholten Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen der Vereins,

 unehrenhaftem Verhalten inner- und außerhalb des Fanclubs, erfolgt sofortiger Ausschluss.

-Jedes Mitglied ist für sein Verhalten und Handeln selbst verantwortlich. Bei eventuellen Schäden

 an Personen oder Gegenständen haftet jedes Mitglied persönlich. Es können keine Forderungen

 an den Fanclub gestellt werden.

-Das eigenmächtige Anfertigen von Fanartikeln, die mit dem Fanclub in Verbindung stehen

 (insbesondere das Vereinslogo) ist allen Mitgliedern untersagt.

-  Das Anfertigen von Fanartikeln mit dem Vereinslogo oder „Magdeburger Raute“ erfolgt NUR

  in Abstimmung mit dem 1. Und 2. Vorsitzenden. Es sind grundsätzlich beide in Kenntnis zu setzen.

- Bei Austritt oder Ausschluss müssen alle Fanartikel mit dem Vereinslogo oder Vereinsnamen

  unverzüglich einem Vorstandsmitglied zurück gegeben werden.

 

2. Beiträge:

Es werden für jedes Mitglied 24€ Jahresbeitrag fällig. Diese sind als Einmalzahlung zu entrichten.

Diese sind spätestens 30 Tage nach Vereinseintritt zu entrichten.

Im Falle eines Austritts/ Ausschluss erfolgt keine Gutschrift/ Auszahlung.

Beitragsfrei sind Kinder und  Jugendliche bis zum Vollendeten 16. Lebensjahr.

Der Vorstand behält sich vor, eventuelle Beitragsänderungen vorzunehmen.

 

3. Vorstand:

Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem

Fanclub aus, so erlischt automatisch seine Organstellung.

Der Vorstand besteht aus:

1.    1.  Vorsitzender:                    Renè Schwidder           

2    2.Vorsitzender                     Sven Haftmann

Schriftführerin:             Josephina Balasus

Kassenwart:                 Nicole Kausch

Webmaster:                 Michael Bergheim

Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben

Alleinvertretungsrecht. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung

auf das Vereinsvermögen eingehen. Alle Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne

Vergütung aus.

 

 

 

 

 Magdeburg, 17.10.2016